Die Nutzung des Angebots ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig. Die Anbieterin schließt Verträge nur mit Vertragspartnern, die die von der Anbieterin angebotenen Leistungen zum Zwecke ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestellen und/oder verwenden. Verbraucher im Sinne von §13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistung ausgeschlossen.
Mit den Trodat Prägezangen oder den Prägestempeln kann man auf Papier oder feinem Karton mechanische Gravuren hinterlassen. Sie können mit einer Prägezange nicht nur Texte und Ziffern hinterlassen, sondern auch Ihr eigenes Firmenlogo.
Mit so einer Prägung auf Papier bekommen Ihre Geschäftspartner einen noch exklusiveren Eindruck von Ihrer Firma.